Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten
Nach dem Ende des Fahrverbot-Tabus fordern die SPD-Europaabgeordneten Ismail Ertug und Tiemo Wölken ein entschlossenes Vorgehen gegen Luftverschmutzung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag, 27. Februar 2018, entschieden, dass Fahrverbote in deutschen Innenstädten möglich sein sollen, um die Stickoxidbelastung zu senken.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass wir jetzt wirklich umsteuern müssen. Pauschale Fahrverbote sind keine Dauerlösung: Sie schränken die Menschen ein und schaden vor allem kleinen Unternehmen. Wir brauchen effektive Maßnahmen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren und es gar nicht erst soweit kommen zu lassen“, mahnt Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der Europäischen Sozialdemokraten. Hier sei vor allem die Automobilindustrie in der Pflicht. „Der ADAC hat gezeigt, dass Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen den Schadstoffausstoß innerorts um bis zu 70 Prozent reduzieren können, außerhalb von Ortschaften sogar um 90 Prozent. Die Bundesregierung ist dazu aufgerufen, den rechtlichen Rahmen für diese Nachrüstung zu schaffen. Mittelfristig wird man nicht darum herumkommen, dies mit einer europäischen Zulassungs- und Nachrüstungsrichtlinie für ganz Europa zu regeln“, so Ismail Ertug.