Jo Leinen: "Verpasste Chance" - Rat verwässert EU-Klimaschutzgesetz für 2030

Veröffentlicht am 13.10.2017 in Europa

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben auf der Umweltratssitzung am Freitag, den 13. Oktober 2017, die Klimaschutzziele für 2030 beschlossen. Demnach sollen die Emissionen in den Sektoren Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr im Jahr 2030 bei 30 Prozent unter dem Niveau von 2005 liegen. Dabei soll es für die EU-Staaten aber deutlich mehr Spielraum geben, als vom Europäischen Parlament gefordert.

„Mit ehrgeiziger EU-Klimapolitik hat dieser Beschluss nichts zu tun. Mit der Regelung erweisen die Mitgliedstaaten dem Pariser Klimavertrag einen Bärendienst“, kritisiert SPD-Klimaexperte Jo Leinen. Im Gegensatz zum Europäischen Parlament will der Rat den Startpunkt für die Reduktionen von Treibhausgasen nach hinten verlegen. So bestehe laut dem SPD-Europaabgeordneten die Gefahr, dass bis 2030 rund 400 Millionen Tonnen CO2 mehr ausgestoßen werden als es die Position des Parlamentes vorsieht. Ein Kompromissvorschlag der deutschen Bundesregierung fand keine Mehrheit unter den EU-Umweltministern.

„Die Mitgliedstaaten der EU fordern immer weitere Flexibilitätsregelungen, um am Ende mehr Klimagase ausstoßen zu dürfen. Konsequenter Klimaschutz geht anders. Drei Wochen vor dem Weltklimagipfel in Bonn ist das eine schlechte Botschaft. Auf der Klimakonferenz muss die EU Signale senden, dass das Pariser Abkommen ehrgeizig umgesetzt wird. Das ist heute nicht gelungen“, bedauert Jo Leinen, der als Mitglied der Delegation des Europäischen Parlamentes im November nach Bonn reisen wird.

Am 20. Juli 2016 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den Mitgliedstaaten vorgelegt. Die sogenannte Lastenverteilung ist neben dem EU-Emissionshandel (ETS) das zentrale Instrument der EU, um Treibhausgasemissionen in den Nicht-ETS-Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis 2030 zu reduzieren. Das Europäische Parlament hatte 14. Juni 2017 eine Position angenommen. Mit dem Ratsbeschluss können nun die Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten beginnen.

 

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