Tiemo Wölken: "Anwendungsbereich für Sammelklagen ausweiten"

Veröffentlicht am 11.04.2018 in Europa

Vorschlag der EU-Kommission zum Verbraucherschutz

Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, Sammelklagen in Europa zu ermöglichen, fordert aber zugleich eine Ausweitung des Anwendungsbereichs. Die Kommission veröffentlicht am Mittwoch, 11. April 2018, ihren Vorschlag zur kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherinteressen. Demnach soll es Verbraucherorganisationen künftig möglich sein, vor Gericht gegen unlautere Händler im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzugehen.

„Der Vorschlag geht in die richtige Richtung“, sagt Tiemo Wölken, Mitglied im Rechtsausschuss. „Wir können noch so gute Verbraucherschutzgesetze erlassen – solange es kein wirksames Instrument gibt, um Rechte auch effektiv gerichtlich durchzusetzen und Parallelverfahren zu vermeiden, laufen sie ins Leere. Insofern bedeutet der Vorschlag ein deutliches Plus beim Verbraucherschutz. Allerdings ist es bedauerlich, dass der Anwendungsbereich auf Verbraucher beschränkt ist. Wir brauchen nicht nur einen besseren Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger – etwa Landwirte, die von unerlaubten Chemikalieneinträgen in Agrarflächen betroffen sind, oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Gesundheits- oder Sicherheitsstandards missachten. Hier werden wir auf eine Ausweitung drängen.“

2013 hatte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, innerstaatliche kollektive Rechtsschutzsysteme zu erarbeiten. Dies ist nicht gelungen. Das Europäische Parlament hat zuletzt im Zusammenhang mit dem Abgasskandal einen effektiven Rechtsbehelf für Verbraucherinnen und Verbraucher gefordert.

Die Möglichkeit zur Sammelklage sei gerade bei relativ kleinen Schadensfällen wichtig, erläutert Tiemo Wölken: „Wenn es um einen geringen Schaden geht, sind Prozesskostenrisiko, Anwaltskosten und Zeitaufwand häufig unverhältnismäßig hoch, sodass sich ein einzelner Betroffener nicht traut, gegen große Konzerne vorzugehen. Unternehmen haben gut lachen, da sie aufgrund der hohen Hürden kaum ein gerichtliches Vorgehen durch Verbraucherinnen und Verbraucher fürchten müssen.“

„Gut ist, dass der Vorschlag Regelungen zum Schadensersatz vorsieht und dass automatisch alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger von einem Urteil erfasst wären. Wir müssen aufpassen, dass diese Regelungen im legislativen Prozess nicht verwässert werden“, so Tiemo Wölken. Der Richtlinienvorschlag wird nun in Parlament und Rat beraten.

 

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