70 Jahre Grundgesetz – Bonn muss in Feierlichkeiten einbezogen werden

Veröffentlicht am 25.05.2018 in Bundespolitik

Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber hat sich in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt gewandt, in dem er die Bedeutung der Bundessstadt Bonn für die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland betont hat und deshalb um Auskunft darüber bat, wie die Stadt bei den Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes im Jahr 2019 eingebunden wird. „In Bonn wurde das Grundgesetz verkündet und über 50 Jahre umgesetzt, das muss bei den Feiern zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes auch deutlich werden“, ist Kelber überzeugt.

Der Chef des Bundeskanzleramtes, Prof. Dr. Helge Braun (CDU) hat dies in seiner Antwort jetzt grundsätzlich bestätigt, verweist aber darauf, dass die Planungen der Bundesregierung und der Verfassungsorgane für die Jubiläumsfeiern im nächsten Jahr derzeit noch andauern und er deshalb noch keine definitive Auskunft geben könne. „Darauf werde ich weiter achten“, so Ulrich Kelber „und hoffe, dass auch die Stadt Bonn hier noch einmal bei der Bundesregierung vorstellig wird.“

 

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