Gute-Kita-Gesetz: Qualität und Teilhabe für jedes Kind

Veröffentlicht am 14.12.2018 in Bundespolitik

Der Bund hat in den vergangenen zehn Jahren kräftig in den Ausbau der Kitas investiert. Mit dem Gute-Kita-Gesetz entlastet der Bund jetzt die Familien, unterstützt die Länder bei der Qualität der Kinderbetreuung und investiert bis zum Jahr 2022 5,5 Milliarden. Allein nach NRW fließen rund 1,2 Milliarden Euro. Der Deutsche Bundestag hat das Gute-Gesetz heute beschlossen, es soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

"Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität in den Kitas und entlasten Familien bei den Gebühren", freut sich Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber. "Dafür hat sich die SPD immer eingesetzt. Alle Kinder verdienen die gleichen Chancen auf gute Bildung. Unsere Kleinsten brauchen gut ausgestattete Kitas mit mehr Personal, längeren Öffnungszeiten oder einer besseren Ausstattung."

Gute Betreuung für Kinder dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Um kleinere Einkommen zu entlasten, sollen mit dem Gute-Kita-Gesetz sozial gestaffelte Elternbeiträge bundesweit eingeführt werden. Zusätzlich sollen Familien mit geringem oder ohne eigenes Einkommen von den Kita-Gebühren befreit werden. Wer etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, muss nicht mehr für die Kita bezahlen.

Wo genau die Kindertagesbetreuung optimiert werden muss, wissen die Länder selbst am besten. Hierfür gibt der Bund ihnen einen Instrumentenkasten für mehr Qualität an die Hand: Mehr Betreuungszeit, mehr Personal, hochwertiges Mittagessen - wo auch immer die Länder Bedarf sehen, können sie nachsteuern.

"Die CDU/FDP-Landesregierung in NRW muss das Gesetz jetzt zügig umsetzen, damit das Geld auch bei den Familien und den Kitas bei uns in NRW ankommt", fordert Kelber. "Der Bedarf wächst schneller als die Zahl der Kita-Plätze. Die Eltern erwarten zurecht genügend gute Kita-Plätze und wir müssen jetzt endlich auch in NRW die unsozialen Kita-Gebühren abschaffen."

 

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