Mehr Personal, mehr Unterstützung – das Pflegepersonalstärkungsgesetz kommt

Veröffentlicht am 09.11.2018 in Bundespolitik

Der Bundestag hat heute das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz soll die Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörige deutlich verbessert werden.

„Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz setzen wir ein klares Zeichen, dass wir es ernst meinen mit Verbesserungen in der ambulanten und stationären Pflege. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern“, zeigt sich Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber überzeugt. „Die SPD hat erfreulicherweise in den Verhandlungen weit mehr erreichen können, als im Koalitionsvertrag vereinbart war. Damit kommt der Pflege endlich der Stellenwert zu, den sie verdient hat – denn wir alle wollen uns im Bedarfsfall darauf verlassen können, gut gepflegt zu werden.“

Das Gesetz sieht eine Verbesserung der Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege vor. Künftig wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig refinanziert. Hierfür gibt es keinen Deckel, sodass mit einer deutlichen Personalaufstockung zu rechnen ist. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus vollständig refinanziert. Mit der Auslagerung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen wird für eine vollständige Kostenerstattung und mehr Transparenz gesorgt.

Für Krankenhäuser wird der Strukturfonds für weitere vier Jahre bis 2022 fortgesetzt, sodass jährlich 500 Mio. Euro für strukturverbessernde Vorhaben aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Anstelle des Pflegezuschlags werden 200 Mio. Euro in die Landesbasisfallwerte überführt und kommen damit allen Krankenhäusern zugute. „All dies ist für einen großen Gesundheitsstandort wie Bonn von großer Wichtigkeit und trägt zu einer weiteren Stärkung des Standortes bei“, freut sich Ulrich Kelber.

In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht weiter belastet. Zur Finanzierung werden 640 Mio. Euro von den Krankenkassen bereitgestellt.

„Die SPD hat außerdem durchgesetzt, dass endlich auch bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden müssen“, erläutert Kelber weiter.

Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige werden schnell von den Verbesserungen im Alltag profitieren. Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten gelten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren.

Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren.

 

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