Michael Detjen & Jens Geier: "Etappensieg bei Überarbeitung der Entsenderichtlinie "

Veröffentlicht am 01.03.2018 in Europa

Einigung auf wichtige Eckpunkte in Trilog-Verhandlungen

Es geht um den polnischen Bauarbeiter oder die portugiesische Pflegerin: Seit Jahren kämpfen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament dafür, faire Standards für sogenannte entsandte Beschäftigte – also zeitweise im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer – zu schaffen. Nun ist in den Trilog-Verhandlungen zwischen der bulgarischen Ratspräsidentschaft, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission ein Etappensieg bei wichtigen Eckpunkten gelungen, insbesondere bei der Anwendung von regionalen und branchenspezifischen Tarifverträgen auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Das Ergebnis vom 28. Februar 2018 ist zwar noch keine endgültige Einigung. Aber die Parteien sind in zentralen Punkten einer Meinung, was die Marschrichtung für die nun folgenden Detaildiskussionen festlegt“, sagt Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Europarlament. „So soll in der Richtlinie festgeschrieben werden, dass Kosten für Spesen und Unterkunft bei einer Entsendung nicht mehr aus eigener Tasche beglichen werden. Das Geld hierfür wird jetzt zusätzlich zum Lohn gezahlt. Dazu können jetzt auch Zulagen, Risikozuschläge und das 13. Monatsgehalt gezahlt werden. Das bestätigt nicht zuletzt auch die Regeln des deutschen Arbeitsmarkts“, so Michael Detjen.

Der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, Jens Geier, ergänzt: „Die skandalösen Lohn- und Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer haben auch die Arbeitsmärkte, auf denen diese eingesetzt sind, massiv unter Druck gesetzt. Deshalb haben die Sozialdemokraten auf eine Rundumerneuerung des faulen Regelwerks gepocht. Künftig wir es schwerer, die Arbeits-, Sozial- und Tarifstandards auf den Zielarbeitsmärkten zu untergraben. Wir sind froh und stolz, dass es hier endlich vorangeht“, erläutert Jens Geier.

Die seit 1996 geltende Entsenderichtlinie soll Mindestbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegen, die während eines begrenzten Zeitraums in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Dienstleistung erbringen als in dem Land, in dem sie normalerweise arbeiten. Der bisherige Rechtstext konnte Ausbeutung nicht wirksam verhindern.

„Die Ausbeutung entsandter Beschäftigter muss endlich ein Ende haben! Unser Ziel lautet gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – und dem sind wir in den Verhandlungen zwischen den Institutionen ein gutes Stück näher gekommen“, sagt Michael Detjen.

Seit März 2016 läuft der Gesetzgebungsprozess zur Überarbeitung der Richtlinie. Nach dem Abschluss der Verhandlungen zwischen Ratspräsidentschaft, Kommission und Parlament erfolgt die formelle Zustimmung durch die EU-Mitgliedstaaten. Danach muss der Vorschlag vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und danach in der Plenarsitzung angenommen werden. Der Zeitplan hierfür liegt noch nicht vor.

 

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