Die Gesellschaft zusammenhalten

Veröffentlicht am 25.03.2016 in Ratsfraktion

Geselschaftzusamenhalten

Angesichts der riesigen Aufgaben, vor die uns die Aufnahme und Unterbringung von ca. 150 Geflüchteten pro Woche seit vielen Monaten stellt, ist es wichtiger denn je, dass wir uns darum kümmern, die Gesellschaft zusammenzuhalten. „Wir schaffen das“, hat die Kanzlerin gesagt. „Wir können das schaffen“, würden wir es ausdrücken. Aber dafür müssen wir die Gesellschaft zusammenhalten und gemeinsam darauf achten, dass die Willkommenskultur, die in Bonn von Beginn an herausragend gut war, nicht unter dem Druck zusammenbricht. Wohnungen, Kita- und OGS-Plätze, aber auch Sporthallen – all das muss für alle Bonnerinnen und Bonner weiterhin in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Dafür steht die SPD und dafür kämpfen wir in den Fachausschüssen des Rates.
 

Die Verwaltung stärken
Wohnraum für alle
Wohnraum planen, Wohnraum schaffen – Flüchtlingsunterbringung mit Weitblick
Liegenschaften von Stadt, Land, Bund und privat für kurz-/mittelfristige Flüchtlingsunterbringung aktivieren
Fertighäuser, Beton-Shelter, Holzständerhäuser und Leichtbauhallen – Wer baut, der bleibt.
Unterbringung in Sporthallen vermeiden

Die Verwaltung stärken

In vielen Bereichen der Verwaltung arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Höchstbelastung. Durch Personaleinsparungen in den vergangenen Jahren bei teilweise zusätzlich zu übernehmenden Aufgaben – nicht nur, aber auch durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Bonn – ist die Personalsituation mittlerweile sehr kritisch. Doppelt fatal ist es, dass die Koalition aus CDU, Grünen und FDP diesen Notstand weiter negiert und sogar öffentlich erklärt, beim Personal sei „noch Luft drin“.

Mittlerweile ist es soweit, dass die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben nicht mehr überall in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann. Um zum einen sicherzustellen, dass die Ver-waltung ihre Aufgaben für alle Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann, und um zum anderen der Fürsorgepflicht gegenüber den städtischen Bediensteten nachzukommen, muss die Personalsituation kurzfristig verbessert werden. 

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass
 

  • die derzeit gültige Wiederbesetzungssperre sowie der Einstellungsstopp aufgehoben werden für Personal- und Organisationsamt, Bürgerdienste, Schulamt, Amt für Soziales und Wohnen, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sport- und Bäderamt, Gesundheitsamt, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Stadtplanungsamt, Kataster- und Vermessungsamt, Bauordnungsamt, Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün, Städtisches Gebäudemanagement und die Stabstelle Integration,
  • ohne Sachgrund befristete Arbeitsverträge entfristet werden,
  • soweit eine Stelle nicht sofort wiederbesetzt werden soll, die Verwaltung dieses jeweils in Abstimmung mit dem Personalrat begründet, 
  • bei Stellenausschreibungen, auf die sich keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten bewerben,die Verwaltung im Einzelfall übertariflich bezahlte Stellen schaffen/besetzen kann,
  • soweit eine Aufgabenerfüllung durch eigene Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter nicht in der gebotenen Zeit zu erreichen ist, die Verwaltung verstärkt auf externe Dienstleistungsanbietende zurückgreift und
  • die Verwaltung nach einem halben Jahr über die finanziellen Auswirkungen der vorgenannten Maßnahmen berichtet, damit wir mit den Zahlen weiterarbeiten können.


    Wohnraum für alle

    Der Bund und das Land NRW machen seit Herbst 2015 richtig Dampf beim öffentlich geförderten Wohnungsbau: Die Bundesregierung hat zusätzliche Mittel in Höhe von 120 Mio. Euro für den Bau kleiner, bezahlbarer Wohnungen (z.B. für Auszubildende und Studierende) und die Aufstockung des Förderprogramms für den öffentlichen Wohnungsbau um 2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Gleichzeitig hat die rot-grüne Landesregierung nochmals erheblich die Förderbestimmungen für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen verbessert. Das Land vergibt für den sozialen Wohnungsbau Darlehen mit 0,5% Zinsbelastung, die lediglich zu 75 Prozent zurückgezahlt werden müssen. Darlehen für geförderte Wohnungen, die zur Flüchtlingsunterbringung errichtet werden, müssen sogar nur zu 65 Prozent zurückgezahlt werden. Das bedeutet eine mögliche Förderung von bis zu 35 Prozent durch das Land NRW. 

    Bund und Land haben ihre Hausaufgaben also gemacht - die Bonner Ratsmehrheit aus CDU, Grünen und FDP bislang nicht. Wir halten an unseren zentralen wohnungspolitischen Forderungen fest, die auch das lokale Bündnis für Wohnen aus Mieterbund, DGB und Wohlfahrtsverbänden angemahnt haben. Dazu gehören eine feste Quote von 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen bei neuen Baumaßnahmen, ein Verzicht auf den Stellplatznachweis für Sozialwohnungen und eine verbilligte Abgabe von städtischen Grundstücken für öffentlich geförderten Wohnungsbau. Es muss in Bonn endlich Schluss sein mit unverbindlichen Prüfanträgen und butterweichen „Man strebt an“-Formulierungen. Jetzt, wo die Förderbedingungen gut sind wie nie und der Wohnraummangel durch den starken Zuzug noch zunehmen wird, sind entschlossenes Handeln und feste Zielvorgaben gefragt, damit das soziale Gleichgewicht in unserer Stadt nicht kippt.

    Ein Mehr an öffentlich geförderten Wohnungen senkt auf Dauer auf die Kosten der Unterkunft, die die Stadt für Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger zu übernehmen hat. Aktuell liegen diese bei 108 Mio. Euro pro Jahr. Wohnungsbau ist also auch gut für den städtischen Haushalt. Dieses Geld kann man gut für andere Dinge ausgeben.

    Wer bauen will, braucht aber auch Grundstücke. Je nachdem, wen man fragt, sind diese in Bonn rar oder ganz rar gesät. Deshalb fragen wir: Welche Flächen ohne Wohnungsbaurecht (z.B. Gewerbegebiete, Außen¬bereiche etc.) kommen infrage für den Bau von Wohnungen zunächst für Geflüchtete und wie ist es möglich, danach die baurechtlichen Bedingungen zu schaffen für öffentlich geförderte Wohnungen an derselben Stelle? Welche Grundstücke, auf denen Wohnungen gebaut werden könnten, befinden sich im Besitz der Stadtwerke? 


    Wohnraum planen, Wohnraum schaffen – Flüchtlingsunterbringung mit Weitblick

    Am 25. Januar 2016 hat die Verwaltung der Öffentlichkeit eine „Gebäudeliste für mögliche Flüchtlingsunterkünfte“ und eine Liste der zu belegenden Sporthallen vorgelegt.

    Eine menschenwürdige Unterbringung derjenigen, die meist nach monatelanger Flucht vor Krieg und Not zu uns kommen, hat oberste Priorität. Damit sie gelingen kann, brauchen wir das Verständnis und die Hilfsbereitschaft aller Bonnerinnen und Bonner. Klar ist: Die Unterbringung in Sporthallen ist für niemanden eine wirklich gute Lösung; weder für die Sportvereine und Schulen, noch für die Geflüchteten selbst. Trennwände, die jede Form der Privatsphäre verhindern, ein Lärmpegel, der Erholung, Genesung und ruhigen Schlaf kaum möglich machen, und eine Enge, die gerade für Familien mit Kindern schwer zu ertragen ist… Dessen sind wir uns sehr bewusst. Und wir wissen auch um die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die der Sport für uns alle hat; für die Integration, die Gesundheit und das Erlernen von Fairness und Toleranz. 

    Deshalb sind Politik und Verwaltung dafür verantwortlich, Sporthallen nur dann zu belegen, wenn es unvermeidlich ist. Ziel aller unserer Initiativen ist es, schnellstmöglich Verbesserungen für alle Betroffenen zu erzielen und Ideen aufzuzeigen, die kurz- und mittelfristig alternative Unterbringungen für Geflüchtete bieten. Die SPD-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, Flüchtlingsunterbringung in Verbindung zu bringen mit dem grundsätzlichen Schaffen von Wohnraum und auch von Raum für andere Einrichtungen wie Kitas oder Seniorenbegegnungsstätten für alle Bonnerinnen und Bonner. Gebäude müssen schließlich nicht immer bleiben, was sie einst waren…


    Liegenschaften von Stadt, Land, Bund und privat für kurz-/mittelfristige Flüchtlingsunterbringung aktivieren

    Welche Landes-, Bundes- oder städtischen Immobilien stehen zurzeit in Bonn leer und könnten Flüchtlingsunterkünfte werden? In dieser Frage müssen wir dringend auf die Tube drücken. Die Gebäudeliste des Oberbürgermeisters und die Transparenz, die dadurch geschaffen wurde, sind ein Anfang, aber das kann nicht alles sein.

    Wie ist zum Beispiel der Stand der Verhandlungen über das ehemalige Rheinische Straßenbauamt? Möglich wäre dort öffentlich geförderter Wohnungsbau bzw. die Unterbringung von Geflüchteten. Warum hat die Verwaltung die Übernahme der Liegenschaft Adenauerallee 117 und der Gallwitzkaserne abgelehnt? Beide wurden der Verwaltung von der BIMA angeboten. Wie können die leerstehenden Abgeordnetenhäuser als Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden? Kann möglicherweise das Haus Dottendorf, das zurzeit leer steht, bis zum Umbau als städtische Alteneinrichtung zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet werden?

    Politik und Verwaltung haben gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Presse bereits drei leerstehende Gebäude begutachtet, die immer wieder ins Gespräch gebracht werden für eine Unterbringung von Geflüchteten: das Landesbehördenhaus, die Pädagogische Hochschule und das Notkrankenhaus unter der IGS Beuel. Die Idee des Oberbürgermeisters, zu Besichtigungen einzuladen, begrüßen wir sehr. Schließlich werden in der Öffentlichkeit immer wieder dieselben Adressen erwähnt mit dem Vorwurf, da könne man doch… Aber manche Vorschläge muss man endgültig begraben, um die Köpfe freizumachen für neue Denkansätze. So ist das Landesbehördenhaus leider so schwer beschädigt, dass eine Nutzung ausgeschlossen ist. Die Pädagogische Hochschule hingegen kann vielleicht mittelfristig eine Perspektive für eine Unterbringung bieten; eine detaillierte Bewertung hat der Oberbürgermeister angekündigt. Das Notfallkrankenhaus unter der IGS kommt für eine Unterbringung von Menschen keinesfalls in Frage sowie auch jede andere Art von Bunker oder Keller. Dies schließen wir kategorisch aus.

    Welche weiteren städtischen Liegenschaften können in einer vergleichbaren Form wie Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet werden? In Bonn gibt es eine große Zahl von städtischen Gebäuden, die zwar in der Regel nicht über Duschkabinen verfügen, im Übrigen zur Unterbringung eventuell aber ähnlich geeignet sind wie Sporthallen. Sanitärcontainer können die fehlenden Duschen ggf. ersetzen. Deshalb, und auch um deutlich zu machen, dass die Verwaltung bemüht ist, Einschränkungen fair zu verteilen, sollten im Rahmen der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten auch weitere städtische Liegenschaften geprüft und ggf. vergleichbar belegt werden.


    Fertighäuser, Beton-Shelter, Holzständerhäuser und Leichtbauhallen – Wer baut, der bleibt.

    Bevor Sporthallen belegt und alte Gebäude mehr oder weniger nachhaltig – sowohl bei den Kosten, als auch beim Material – saniert werden, möchten wir immer auch geprüft wissen, welche Bau-Alternativen es gibt. Der Zuzug von Geflüchteten nach Bonn wird so schnell nicht enden und ganz unabhängig davon wächst Bonn Jahr für Jahr ganz von allein, weil viele Menschen gern hier leben und arbeiten möchten. Fertighäuser, Beton-Shelter, Holzständerhäuser und Leichtbauhallen sind zunächst einmal Möglichkeiten, Geflüchtete unterzubringen. Danach könnten sie zu Kitas werden, zu Jugendzentren und Seniorenbegegnungsstätten… und natürlich zu Wohnraum. 


    Unterbringung in Sporthallen vermeiden

    Die Unterbringung Geflüchteter in Sporthallen ist eine der menschenunwürdigsten Unterbringungsmöglichkeiten. Keine Privatsphäre, wenig Platz, auch nicht für Beschäftigungsmöglichkeiten, nicht genügend sanitäre Anlagen und wenig wohnliche Lichtverhältnisse. Deshalb ist sie unbedingt zu vermeiden. Falls ausnahmsweise eine vorübergehende Unterbringung unausweichlich ist, muss erkennbar jede Anstrengung unternommen werden, um Alternativen zeitnah umzusetzen.

    Außerdem werden die Sporthallen für Schulen und Vereine dringend benötigt. Gerade der Sport vermag einen unverzichtbaren Beitrag zur Integration der Geflüchteten leisten und ihnen ermöglichen, Anschluss an das gesellschaftliche Leben zu finden. Für den Fall, dass die Heranziehung von Sporthallen für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen unbedingt erforderlich ist, müssen geeignete Räumlichkeiten zusammengetragen werden, in denen Vereine und Organisationen Angebote bereithalten können. Denkbar sind Säle, Gemeindezentren oder sonstige Veranstaltungsräume, die z.B. für sportliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden können.

    Die SPD-Fraktion hat für die Ratssitzung am 25.02. zum Thema einen umfassenden Maßnahmenkatalog zusammengestellt, der Folgendes beinhaltet:

    Die Verwaltung wird aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass die Unterbringung geflüchteter Menschen in Bonn weiterhin in menschenwürdigen Unterkünften erfolgt. Dabei ist auf die Unterbringung in Sporthallen zu verzichten. Für bereits belegte Sporthallen sind Pläne zu erstellen und den Gremien vorzulegen, die zeitlich und bautechnisch den Aus- bzw. Umzug von Flüchtlingen aus Sporthallen in alternative Unterkünfte umfassen sowie die Sporthallen in für den Sport nutzbaren Zustand versetzen.

    Sofern eine vorübergehende weitere Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen in begründeten Ausnahmefällen von der Stadtverwaltung für unausweichlich gehalten wird, ist bei der Heranziehung der Sporthallen 
     
  • eine Belegungsdauer und Wiederherstellung zu planen,
  • eine angemessene Anzahl an Mehrzweckhallen bzw. großen Sporthallen pro Stadtbezirk von der Belegung auszunehmen und
  • mit den Vereinen, die „ihre“ Hallen für Sport- und Freizeitveranstaltungen benötigen sowie ggf. auch für die Ligameldungen Planungssicherheit für das Folgejahr brauchen, eine alternative Raumlösung zuerarbeiten

    Die Verwaltung wird aufgefordert, Kontakt mit anderen Kommunen, kommunalen Verbänden und anderen Institutionen aufzunehmen, um alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu erörtern, gemeinsame Projekte zu initiieren und möglicherweise bundesweit zu einem Erfahrungsaustausch zu gelangen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse erstellt die Verwaltung ein Konzept für die Unterbringung der Flüchtlinge, das kurz– und mittelfristig trägt und eine Kostenplanung umfasst. Dieses Konzept wird den Gremien vorgelegt.

    Sämtliche zur Verfügung stehenden Landes- und Bundesfördermittel sind zu prüfen und zu beantragen. Über die geprüften Möglichkeiten und die beantragten Mittel ist den Gremien zu berichten. 
 

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