Oberbürgermeisterkandidat Peter Ruhenstroth-Bauer tritt für Überprüfung der Lärmschutzbestimmungen ein

Veröffentlicht am 22.07.2015 in Kommunalpolitik

 Brief an Landtagsabgeordnete

Die vielen Reaktionen auf die aktuelle Lärmdiskussion in Bonn zeigen nach Ansicht des Oberbürgermeisterkandidaten Peter Ruhenstroth-Bauer (SPD), das die Stadtgesellschaft insgesamt eine Diskussion führen muss, die weit über die Gesetzesanforderungen hinausgeht. Der Gesetzgeber hatte nämlich nicht die Absicht, urbanes Leben zu unterbinden. Kultur genießt in unserer Gesellschaft ebenfalls den Schutz des Grundgesetzes.

Wenn die Gesetze die urbanen Szenen in den Städten nicht ausreichend beachten sollten, dann muss geprüft werden, wie Gesetze novelliert werden um allen Interessen in einer ausgleichenden Weise gerecht zu werden. Deshalb hat Peter Ruhenstroth-Bauer jetzt schriftlich (vgl. Anlage) an die Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard „Felix“ von Grünberg gewandt, 

„Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Lärmbelastung wehren, haben selbstverständlich das Recht ihre Interessen auch vor Gericht durchzusetzen.“ Aber, so fragt Ruhenstroth-Bauer weiter, „wäre es nicht ganz im Interesse von Bonn auch mit diesen Bonnerinnen und Bonnern ins Gespräch zu kommen.“

„Es geht also darum, diese Bürger mit ihren Sorgen und Fragen ernst zu nehmen und von denen zu trennen, die systematisch zu jeder Form öffentlicher Veranstaltungen aus Prinzip Nein sagen. Gegen diese Totengräber der Open-Air-Szene müssen wir uns aber entschieden wehren und unsere Positionen auch in Klageverfahren entschlossen verteidigen.“

 

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