Neues Bad: Verwaltung muss Moratorium bis zum Bürgerentscheid einhalten

Veröffentlicht am 14.05.2018 in Kommunalpolitik

In der Ratssitzung am 3. Mai hat der Rat der Stadt Bonn das Bürgerbegehren „Zentralbad stoppen“ für zulässig erklärt, ohne ihm beizutreten. Dadurch wurde der Bürgerentscheid angestoßen. Für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 15. Mai liegt eine Beschlussvorlage zum Bebauungspanverfahren „Wasserland“ vor, über die nach Ansicht der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn derzeit aus rechtlichen Gründen nicht beschlossen werden darf. Sie fordert die Verwaltung auf, diese Vorlage zurückzuziehen.

„Es ist rechtswidrig, bis zum 3. August überhaupt irgendetwas zum Thema Zentralbad in Dottendorf zu beschließen“, stellt Herbert Spoelgen, Vorsitzender der Bonner SPD-Bezirksfraktion, fest. „Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung regelt eindeutig, dass nichts beschlossen oder getan werden darf, was dem Bürgerbegehren entgegensteht. Daher muss die Verwaltung die Vorlage zurückziehen.“

Gabi Mayer, stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der Fraktion, ergänzt: „Für den Fall, dass die Verwaltung jedoch nicht einsieht, dass sie die Vorlage zurückziehen muss, haben wir beantragt, den Beschluss bis nach dem Bürgerentscheid zu vertagen.“

 

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